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2 MP3

Die Bezeichnung MP3 ist die Kurzform von MPEG 1 Audio Layer 3. Dieses Format wurde vom Fraunhofer Institut in Erlangen DE (de http://www.iis.fraunhofer.de/amm/) entwickelt. Mit MP3 lassen sich Musikdateien stark komprimieren, ohne dass die Qualität beeinträchtigt wird. Dies wird erreicht, in dem vor allem für das Gehör nicht wahrnehmbare Bereiche weggelassen werden. Teilweise werden aber auch die noch hörbaren Klangspitzen entfernt. So beträgt die Größe einer MP3-Datei pro Minute Musik nur rund 1 MB. Dies sind nur noch gerade 10% einer WAV-Datei. Als Beispiel soll hier die am meisten Verbreitete Bitrate dienen: Ein Musikstück von einer Minute und einer Bitrate von 128 kbps entsricht 960 KB Dateigröße.

Durch diese kompakte Grösse erwies sich dieses Format als äusserst geeignet um Musikdateien über das Internet auszutauschen. Musste man vorher eine 50 MB grosse Datei über ein Modem herunter laden, waren es nun nur noch 5 MB und somit in brauchbarer Zeit realisiert.


2.1 Rechtliche Situation

Was die Benutzer freute, entwickelte sich sehr schnell zum Ärger der Musikindustrie. Tauschbörsen kamen wie Pilze aus dem Boden und die Meisten verschwanden mit der gleichen Geschwindigkeit. Mit Napster gab es während längerer Zeit eine weithin bekannte Tauschbörse. Durch unzählige Verletzungen des Urheberrechts gab es mehrere Prozesse an deren Ende auch das Ende von Napster stand.

An der rechtlichen Situation hat sich bisher einiges geändert, um die Verbreitung von der Musik über Tauschbörsen und das private Kopieren der CDs zu bremsen. Seit dem 13.09.2003 ist es das aushebeln sämtlicher Kopierschutzorganismen (somit auch private Kopien, z.B. um sich seine CDs im Auto anzuhören) illegal. Auch das digitale Abspeichern (rippen) von Kopiergeschützten CDs ist somit illegal geworden. Da viele dieser Kopiergeschützten CDs nicht mehr der Red Book - Norm unterliegen und somit auch nicht mehr von allen CD-Playern abgespielt werden können, spricht man hier auch oft von Un-CD's.
Näheres zum Thema:
de  http://transpatent.com/gesetze/urhg.html

Erstellen von MP3-Dateien von eigenen CDs ist insoweit immer noch legal, solange die CD keinen Kopierschutz aufweist.
Bei Tauschbörsen ist dies von Land zu Land unterschiedlich.

Einige, vor allem weniger bekannte Künstler, bieten ihre eigenen Stücke zum Download an. Diese Dateien sind legal und dürfen ohne weiteres angehört und abgespeichert werden. Gleiches gilt auch für Dateien, die als Werbung unter die Leute gebracht werden.


2.2 Probleme mit Patenten

Der MP3-Algorithmus des Fraunhofer Institutes unterliegt einem Patent. Dadurch müssen alle Hersteller von Encodern eine entsprechende Lizenzzahlung leisten. Da dies für OpenSource-Projekte kaum bezahlbar ist, gibt es einige eigene Lösungen. Zu Beginn waren diese kaum verwendbar, doch hat sich dort einiges geändert. Da dies aber nur die Umgehung des Problems ist, sollte man besser ein anderes Format wie OGG verwenden.



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