Eine Zusammenstellung des Werkes, oder von Ableitungen davon, mit anderen, separaten und
unabhängigen Dokumenten oder Werken, in oder auf demselben Band eines Speicher- oder
Verbreitungsmediums, wird dann eine Aggregation genannt, wenn die Copyrights der Zusammenstellung
nicht dazu verwendet werden die Rechte der Benutzer, die für die einzelnen Werke gewährt werden,
stärker zu beschränken als dies durch die Lizenzen der einzelnen Werke geschieht. Wenn das Werk
in einer Aggregation vorhanden ist, so gilt diese Lizenz nicht für die anderen Werke dieser
Aggregation, die keine Ableitung des Dokumentes sind.
Wenn die Bestimmungen für die Umschlagtexte aus Ziffer 4 Anwendung finden, und wenn das
Dokument weniger als die Hälfte der gesammten Aggregation ausmacht, dann können die
Umschlagtexte auf Seiten gesetzt werden, die das Dokument innerhalb der Aggregation
umschliessen, oder auf das elektronische Äquivalent eines Umschlages, wenn das Dokument
in elektronischer Form vorliegt. Andernfalls müssen sie auf gedruckten Umschlägen
erscheinen, die das gesamte Werk umschliessen.
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