§0. Diese Lizenz gilt für jedes Programm und jedes andere
Datenwerk, in dem
ein entsprechender Vermerk des Copyright-Inhabers darauf hinweist, dass das
Datenwerk unter den Bestimmungen dieser General Public License verbreitet werden
darf. Im folgenden wird jedes derartige Programm oder Datenwerk als das
Programm bezeichnet; die Formulierung auf dem Programm
basierendes
Datenwerk bezeichnet das Programm sowie jegliche Bearbeitung des
Programms im
urheberrechtlichen Sinne, also ein Datenwerk, welches das Programm, auch
auszugsweise, sei es unverändert oder verändert und/oder in eine andere Sprache
übersetzt, enthält. (Im folgenden wird die Übersetzung ohne Einschränkung als
Bearbeitung eingestuft.) Jeder Lizenznehmer wird im folgenden
als Sie
angesprochen.
Andere Handlungen als Vervielfältigung, Verbreitung und Bearbeitung werden von
dieser Lizenz nicht berührt; sie fallen nicht in ihren Anwendungsbereich. Der
Vorgang der Ausführung des Programms wird nicht eingeschränkt, und die Ausgaben
des Programms unterliegen dieser Lizenz nur, wenn der Inhalt ein auf dem
Programm basierendes Datenwerk darstellt (unabhängig davon, dass die Ausgabe
durch die Ausführung des Programmes erfolgte). Ob dies zutrifft, hängt von den
Funktionen des Programms ab.
§1. Sie dürfen auf beliebigen Medien unveränderte Kopien des
Quelltextes des
Programms, wie sie ihn erhalten haben, anfertigen und verbreiten. Voraussetzung
hierfür ist, dass Sie mit jeder Kopie einen entsprechenden Copyright-Vermerk
sowie einen Haftungsausschluß veröffentlichen, alle Vermerke, die sich auf diese
Lizenz und das Fehlen einer Garantie beziehen, unverändert lassen und
desweiteren allen anderen Empfängern des Programms zusammen mit dem Programm
eine Kopie dieser Lizenz zukommen lassen.
Sie dürfen für den eigentlichen Kopiervorgang eine Gebühr verlangen. Wenn Sie es
wünschen, dürfen Sie auch gegen Entgeld eine Garantie für das Programm anbieten.
§2. Sie dürfen Ihre Kopie(n) des Programms oder eines Teils
davon verändern,
wodurch ein auf dem Programm basierendes Datenwerk entsteht; Sie dürfen
derartige Bearbeitungen unter den Bestimmungen von Paragraph 1 vervielfältigen
und verbreiten, vorausgesetzt, dass zusätzlich alle im folgenden genannten
Bedingungen erfüllt werden:
-
Sie müssen die veränderten Dateien mit einem auffälligen Vermerk versehen, der
auf die von Ihnen vorgenommene Modifizierung und das Datum jeder Änderung
hinweist.
-
Sie müssen dafür sorgen, dass jede von Ihnen verbreitete oder veröffentlichte
Arbeit, die ganz oder teilweise von dem Programm oder Teilen davon abgeleitet
ist, Dritten gegenüber als Ganzes unter den Bedingungen dieser Lizenz ohne
Lizenzgebühren zur Verfügung gestellt wird.
-
Wenn das veränderte Programm normalerweise bei der Ausführung interaktiv
Kommandos einliest, müssen Sie dafür sorgen, dass es, wenn es auf dem üblichsten
Wege für solche interaktive Nutzung gestartet wird, eine Meldung ausgibt oder
ausdruckt, die einen geeigneten Copyright-Vermerk enthält sowie einen Hinweis,
daß es keine Gewährleistung gibt (oder anderenfalls, dass Sie Garantie leisten),
und dass die Benutzer das Programm unter diesen Bedingungen weiter verbreiten
dürfen. Auch muß der Benutzer darauf hingewiesen werden, wie er eine Kopie
dieser Lizenz ansehen kann. (Ausnahme: Wenn das Programm selbst interaktiv
arbeitet, aber normalerweise keine derartige Meldung ausgibt, muß Ihr auf dem
Programm basierendes Datenwerk auch keine solche Meldung ausgeben).
Diese Anforderungen gelten für das bearbeitete Datenwerk als Ganzes. Wenn
identifizierbare Teile des Datenwerkes nicht von dem Programm abgeleitet sind
und vernünftigerweise als unabhängige und eigenständige Datenwerke für sich
selbst zu betrachten sind, dann gelten diese Lizenz und ihre Bedingungen nicht
für die betroffenen Teile, wenn Sie diese als eigenständige Datenwerke
weitergeben. Wenn Sie jedoch dieselben Abschnitte als Teil eines Ganzen
weitergeben, das ein auf dem Programm basierendes Datenwerk darstellt, dann muß
die Weitergabe des Ganzen nach den Bedingungen dieser Lizenz erfolgen, deren
Bedingungen für weitere Lizenznehmer somit auf das gesamte Ganze ausgedehnt
werden - und somit auf jeden einzelnen Teil, unabhängig vom jeweiligen Autor.
Somit ist es nicht die Absicht dieses Abschnittes, Rechte für Datenwerke in
Anspruch zu nehmen oder Ihnen die Rechte für Datenwerke streitig zu machen, die
komplett von Ihnen geschrieben wurden; vielmehr ist es die Absicht, die Rechte
zur Kontrolle der Verbreitung von Datenwerken, die auf dem Programm basieren
oder unter seiner auszugsweisen Verwendung zusammengestellt worden sind,
auszuüben.
Ferner bringt auch das einfache Zusammenlegen eines anderen Datenwerkes, das
nicht auf dem Programm basiert, mit dem Programm oder einem auf dem Programm
basierenden Datenwerk auf ein- und demselben Speicher- oder Vertriebsmedium
dieses andere Datenwerk nicht in den Anwendungsbereich dieser Lizenz.
§3. Sie dürfen das Programm (oder ein darauf basierendes
Datenwerk gemäß
Paragraph 2) als Objectcode oder in ausführbarer Form unter den Bedingungen der
Paragraphen 1 und 2 kopieren und weitergeben - vorausgesetzt, dass Sie außerdem
eine der folgenden Leistungen erbringen:
-
Liefern Sie das Programm zusammen mit dem vollständigen zugehörigen
maschinenlesbaren Quelltext auf einem für den Datenaustausch üblichen Medium
aus, wobei die Verteilung unter den Bedingungen der Paragraphen 1 und 2 erfolgen
muß. Oder:
-
Liefern Sie das Programm zusammen mit einem mindestens drei Jahre lang gültigen
schriftlichen Angebot aus, jedem Dritten eine vollständige maschinenlesbare
Kopie des Quelltextes zur Verfügung zu stellen - zu nicht höheren Kosten als
denen, die durch den physikalischen Kopiervorgang anfallen -, wobei der
Quelltext unter den Bedingungen der Paragraphen 1 und 2 auf einem für den
Datenaustausch üblichen Medium weitergegeben wird. Oder:
-
Liefern Sie das Programm zusammen mit dem schriftlichen Angebot der
Zurverfügungstellung des Quelltextes aus, das Sie selbst erhalten haben. (Diese
Alternative ist nur für nicht-kommerzielle Verbreitung zulässig und nur, wenn
Sie das Programm als Objectcode oder in ausführbarer Form mit einem
entsprechenden Angebot gemäß Absatz b erhalten haben.)
Unter dem Quelltext eines Datenwerkes wird diejenige Form des Datenwerkes
verstanden, die für Bearbeitungen vorzugsweise verwendet wird. Für ein
ausführbares Programm bedeutet der komplette Quelltext: Der
Quelltext aller
im Programm enthaltenen Module einschließlich aller zugehörigen
Modulschnittstellen-Definitionsdateien sowie der zur Compilation und
Installation verwendeten Skripte. Als besondere Ausnahme jedoch braucht der
verteilte Quelltext nichts von dem zu enthalten, was üblicherweise (entweder als
Quelltext oder in binärer Form) zusammen mit den Hauptkomponenten des
Betriebssystems (Kernel, Compiler usw.) geliefert wird, unter dem das Programm
läuft - es sei denn, diese Komponente selbst gehört zum ausführbaren Programm.
Wenn die Verbreitung eines ausführbaren Programms oder von Objectcode dadurch
erfolgt, dass der Kopierzugriff auf eine dafür vorgesehene Stelle gewährt wird,
so gilt die Gewährung eines gleichwertigen Zugriffs auf den Quelltext als
Verbreitung des Quelltextes, auch wenn Dritte nicht dazu gezwungen sind, den
Quelltext zusammen mit dem Objectcode zu kopieren.
§4. Sie dürfen das Programm nicht vervielfältigen, verändern,
weiter
lizenzieren oder verbreiten, sofern es nicht durch diese Lizenz ausdrücklich
gestattet ist. Jeder anderweitige Versuch der Vervielfältigung, Modifizierung,
Weiterlizenzierung und Verbreitung ist nichtig und beendet automatisch Ihre
Rechte unter dieser Lizenz. Jedoch werden die Lizenzen Dritter, die von Ihnen
Kopien oder Rechte unter dieser Lizenz erhalten haben, nicht beendet, solange
diese die Lizenz voll anerkennen und befolgen.
§5. Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz anzunehmen, da
Sie sie nicht
unterzeichnet haben. Jedoch gibt Ihnen nichts anderes die Erlaubnis, das
Programm oder von ihm abgeleitete Datenwerke zu verändern oder zu verbreiten.
Diese Handlungen sind gesetzlich verboten, wenn Sie diese Lizenz nicht
anerkennen. Indem Sie das Programm (oder ein darauf basierendes Datenwerk)
verändern oder verbreiten, erklären Sie Ihr Einverständnis mit dieser Lizenz und
mit allen ihren Bedingungen bezüglich der Vervielfältigung, Verbreitung und
Veränderung des Programms oder eines darauf basierenden Datenwerks.
§6. Jedesmal, wenn Sie das Programm (oder ein auf dem
Programm basierendes
Datenwerk) weitergeben, erhält der Empfänger automatisch vom ursprünglichen
Lizenzgeber die Lizenz, das Programm entsprechend den hier festgelegten
Bestimmungen zu vervielfältigen, zu verbreiten und zu verändern. Sie dürfen
keine weiteren Einschränkungen der Durchsetzung der hierin zugestandenen Rechte
des Empfängers vornehmen. Sie sind nicht dafür verantwortlich, die Einhaltung
dieser Lizenz durch Dritte durchzusetzen.
§7. Sollten Ihnen infolge eines Gerichtsurteils, des Vorwurfs
einer
Patentverletzung oder aus einem anderen Grunde (nicht auf Patentfragen begrenzt)
Bedingungen (durch Gerichtsbeschluß, Vergleich oder anderweitig) auferlegt
werden, die den Bedingungen dieser Lizenz widersprechen, so befreien Sie diese
Umstände nicht von den Bestimmungen dieser Lizenz. Wenn es Ihnen nicht möglich
ist, das Programm unter gleichzeitiger Beachtung der Bedingungen in dieser
Lizenz und Ihrer anderweitigen Verpflichtungen zu verbreiten, dann dürfen Sie
als Folge das Programm überhaupt nicht verbreiten. Wenn zum Beispiel ein Patent
nicht die gebührenfreie Weiterverbreitung des Programms durch diejenigen
erlaubt, die das Programm direkt oder indirekt von Ihnen erhalten haben, dann
besteht der einzige Weg, sowohl das Patentrecht als auch diese Lizenz zu
befolgen, darin, ganz auf die Verbreitung des Programms zu verzichten.
Sollte sich ein Teil dieses Paragraphen als ungültig oder unter bestimmten
Umständen nicht durchsetzbar erweisen, so soll dieser Paragraph seinem Sinne
nach angewandt werden; im übrigen soll dieser Paragraph als Ganzes gelten.
Zweck dieses Paragraphen ist nicht, Sie dazu zu bringen, irgendwelche Patente
oder andere Eigentumsansprüche zu verletzen oder die Gültigkeit solcher
Ansprüche zu bestreiten; dieser Paragraph hat einzig den Zweck, die Integrität
des Verbreitungssystems der freien Software zu schützen, das durch die Praxis
öffentlicher Lizenzen verwirklicht wird. Viele Leute haben großzügige Beiträge
zu dem großen Angebot der mit diesem System verbreiteten Software im Vertrauen
auf die konsistente Anwendung dieses Systems geleistet; es liegt am Autor/Geber,
zu entscheiden, ob er die Software mittels irgendeines anderen Systems
verbreiten will; ein Lizenznehmer hat auf diese Entscheidung keinen Einfluß.
Dieser Paragraph ist dazu gedacht, deutlich klarzustellen, was als Konsequenz
aus dem Rest dieser Lizenz betrachtet wird.
§8. Wenn die Verbreitung und/oder die Benutzung des Programms
in bestimmten
Staaten entweder durch Patente oder durch urheberrechtlich geschützte
Schnittstellen eingeschränkt ist, kann der Urheberrechtsinhaber, der das
Programm unter diese Lizenz gestellt hat, eine explizite geographische
Begrenzung der Verbreitung angeben, in der diese Staaten ausgeschlossen werden,
so dass die Verbreitung nur innerhalb und zwischen den Staaten erlaubt ist, die
nicht ausgeschlossen sind. In einem solchen Fall beinhaltet diese Lizenz die
Beschränkung, als wäre sie in diesem Text niedergeschrieben.
§9. Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit
überarbeitete und/oder
neue Versionen der General Public License veröffentlichen. Solche neuen
Versionen werden vom Grundprinzip her der gegenwärtigen entsprechen, können aber
im Detail abweichen, um neuen Problemen und Anforderungen gerecht zu werden.
Jede Version dieser Lizenz hat eine eindeutige Versionsnummer. Wenn in einem
Programm angegeben wird, dass es dieser Lizenz in einer bestimmten Versionsnummer
oder jeder späteren Version (any later
version) unterliegt, so haben Sie
die Wahl, entweder den Bestimmungen der genannten Version zu folgen oder denen
jeder beliebigen späteren Version, die von der Free Software Foundation
veröffentlicht wurde. Wenn das Programm keine Versionsnummer angibt, können Sie
eine beliebige Version wählen, die je von der Free Software Foundation
veröffentlicht wurde.
§10. Wenn Sie den Wunsch haben, Teile des Programms in
anderen freien
Programmen zu verwenden, deren Bedingungen für die Verbreitung anders sind,
schreiben Sie an den Autor, um ihn um die Erlaubnis zu bitten. Für Software, die
unter dem Copyright der Free Software Foundation steht, schreiben Sie an die
Free Software Foundation ; wir machen zu diesem Zweck gelegentlich Ausnahmen.
Unsere Entscheidung wird von den beiden Zielen geleitet werden, zum einen den
freien Status aller von unserer freien Software abgeleiteten Datenwerke zu
erhalten und zum anderen das gemeinschaftliche Nutzen und Wiederverwenden von
Software im allgemeinen zu fördern.
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