VERZEICHNIS
1. Vorgang und Problemstellung
2. Wasserversorgung der Gemeinde Rugendorf
2.1. Chronologie
2.2. Lage der Quellen
Firma Heiß und Steinbruch Oberehesberg
3.1. Struktur der Firma Heiß
3.2. Steinbruch Oberehesberg
3.3. Wirtschaftliche Bedeutung des Steinbruchs
Geologische Situation
4.1. Gesteinsschichtung
4.2. Klüftung
4.3. Hydrogeologie
4.3.1. Gutachten der Gemeinde Rugendorf
4.3.2. Gutachten der Firma Heiß
5. Verfahrensentwicklung
5.1. Interessen der Gemeinde Rugendorf
5.2. Interessen der Firma Heiß
5.3. Strategien
5.4. Aussichten und Folgen

1. Vorgang und Problemstellung
Die Gemeinde Rugendorf im Frankenwald führt zur Zeit einen Prozeß gegen den Freistaat Bayern vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München. Anlaß ist die geplante Erweiterung des Steinbruches "Oberehesberg" der Firma Hartsteinwerke Heiß & Söhne KG &7& im Höllgrund bei Rugendorf, die nach Ansicht der Gemeinde ihre Trinkwasserversorgung beeinträchtigen würde.
Während das derzeitige Abbaugebiet nordwestlich des Katzbaches liegt, ist die Erweiterung auf dessen Südostseite geplant, etwa 550m bzw. 800m nördlich der am gleichen Hang des Galgenberges gefaßten Quellen der Gemeinde.
Da das fragliche Gebiet von einer bedeutenden geologischen Störung, der Fränkischen Linie, durchzogen wird, die etwa dem Lauf der Verbindungslinie der Quellen folgt &6& , parallel zum Hang und zum Katzbach, wurden zur Klärung der komplizierten (hydro-) geologischen Situation zahlreiche Gutachten in Auftrag gegeben und vor Gericht verwandt.
Die von der Fa. Heiß vorgelegten Gutachten von 1984 (Büro Pickel) bzw. 1991 (Harress Pickel Consult) kommen zu dem Ergebnis, daß eine Gefährdung der Wasserversorgung auszuschließen sei, wogegen die Gutachten der Gemeinde von 1990 (Büro für Umweltgeologie, Dipl.-Geologin Claudia Reimann), 1991 (dieselbe) und 1993 (Hydrosond, Prof. H. Hötzl) den Einzugsbereich der Quellen wesentlich größer einschätzen und eine Neuausweisung der Wasserschutzzonen bis in das Gebiet der geplanten Steinbrucherweiterung vorschlagen.
2. Wasserversorgung der Gemeinde Rugendorf
2.1 Chronologie
Der Hauptort Rugendorf der gleichnamigen Gemeinde besitzt seit 1962 eine ausreichende eigene Wasserversorgung durch die Fassung der Quellen Veithenquelle, Pfarrhügelquelle und zwei Quellen am Hochbehälter, die gute Trinkwasserqualität liefern. 1981 wurden jeweils Wasserschutzgebiete ausgewiesen. Nachdem es in teilweise zu Engpässen gekommen war, wurde eine Gemeinschaftsversorgung mit der Frankenwald-Marktgemeinde Presseck erwägt, die aber aus technischen Gründen scheiterte; der Anschluß an eine Hauptwasserleitung der Fernwasserversorgung Oberfranken (FWO), die durch die Gemeinde Rugendorf in Verbindung mit einem Zwischenspeicher gebaut wurde, wurde abgelehnt, da das eigene Wasser besser sei, der Wasserzins niedriger und das Versorgungsnetz im Ort komplett neu verlegt werden müßte &4& . Der Gemeinderat entschloß sich zu einer Quellneufassung, die Wassermenge und -qualität seither sicherstellt.
Anzumerken ist, daß 1962 die Ableitung von 5000cbm/Jahr genehmigt wurden &9& , die tatsächliche Entnahmemenge jedoch schon 1990 bei etwa 28000cbm/Jahr liegt &8& , wohl mit stillschweigender Billigung des Wasserwirtschaftsamtes (WWA) Bayreuth, das schon 1962 einen Bedarf von 20000cbm/Jahr errechnete &c& .
2.2 Lage der Quellen
Die vier Quellen liegen auf etwa 450m ü. NN östlich des Katzbaches am Westhang des Galgenberges, wo dessen Steilhang abrupt verflacht, die Quellen am Hochbehälter nahezu direkt unter dessen Top, Pfarrhügel- und Veithenquelle etwa 300m bzw. 380m nördlich davon &b& . An der Verflachungslinie lassen sich weitere Vernässungsstellen beobachten. Die Fassungen der Quellen sind in einem schlechten Zustand &a& , eine Quelle mußte zwischenzeitlich aufgelassen werden.
3. Firma Heiß und Steinbruch Oberehesberg
3.1 Struktur der Firma Heiß
Die Fa. Hartsteinwerke Heiß & Söhne Stadtsteinach betreibt neben dem Steinbruch bei Oberehesberg einen zweiten bei Stadtsteinach sowie jeweils weiterverarbeitende Betriebe zur Herstellung von z. T. güteüberwachten Schottern, Splitten, Schrotten und weiteren Steinerzeugnissen v. a. für den Straßen- und Gleisanlagenbau. Sie beschäftigt derzeit 56 Beschäftigten, davon etwa zwanzig im Fuhrpark, und setzt etwa 13 Mio. DM/Jahr um; die Betriebsteile bei Rugendorf erwirtschaften mit elf Arbeitern einen Anteil von etwa 40-45% &5& .
3.2 Steinbruch Oberehesberg
Der Steinbruch Oberehesberg bei Rugendorf wurde 1959 im Zuge der Flurbereinigung auf einem Grundstück der Familie Nützel eröffnet und zunächst von den Landwirten der Gemeinde für den Wegebau im Rahmen der Flurbereinigung genutzt &d& . 1966 übernahm die Firma Heiß (Stadtsteinach) den Steinbruch und baut dort bis heute v.a. hochwertigen Diabas ab. Da auf dem Berg über dem Steinbruch der Ortsteil Unterehesberg liegt, ist der Bruch auf dieser Talseite nur noch etwa vier Jahre sinnvoll nutzbar &5& . Die Firma Heiß strebt deshalb seit 1978 eine Erweiterung und Verlagerung auf die andere Talseite an, die 1983 für eine Zeit von 60 Jahren in vier Erweiterungsstufen beantragt und 1988 genehmigt wurde.
3.3 Wirtschaftliche Bedeutung des Steinbruchs
Die Erweiterung gewinnt für die Fa. Heiß auch dadurch an Bedeutung, daß der Steinbruch bei Stadtsteinach ebenfalls bald erschöpft sein wird und bei Sondierungen an anderen Punkten noch keine Alternativstandorte gefunden wurden. Die Fa. Heiß sieht deshalb seit 1985 "keine Investitionsperspektiven" ( &5& ) und ihre Existenz mittelfristig gefährdet.
4. Geologische Situation
Das fragliche Gebiet mit Steinbruch und den Quellen mit ihrem Einzugsbereich liegt etwa 1-1,5 km vom Hauptort Rugendorf der gleichnahmigen Gemeinde entfernt im Bereich der "Fränkischen Linie" (FL), die die Grenze zwischen den mesozoischen Schichten des Obermainischen Schollenlandes und dem paläozoischen Grundgebirge des Frankenwaldes markiert &1& .
Diese geologische Verwerfung von mehr als 1000m &2& (1500-2000m &3& ) Höhe wird morphologisch durch eine steile Höhenstufe von mind. 150m deutlich, mit den flacheren Hangbereichen zusammen, oberhalb derer die Quellen liegen, etwa 200m. Die FL stellt sich geologisch nicht als Linie oder - dreidimensional - als Ebene dar, sondern als "eine Zone, die sich durch kleinstückiges Schollenmosaik, steilgestellte Schichten und Verwürgungen dokumentiert• &e& .
4.1 Gesteinsschichtung
Während im Südosten der Quellen Muschelkalk und Keuper anliegen, treten weiter nördlich Rotliegendes (Sandsteine) auf, jeweils teilweise überdeckt von Sand und Schutt der Talfüllung. Der Kern des Galgenberges, nördlich und nordöstlich der Quellen, besteht aus Diabasen (bzw. Diabasmandelsteinen) in Pillow-Struktur (kugelförmig; entstanden durch submarinen Vulkanismus), durchsetzt von Klüften. Am südöstlichen Teil des Galgenbergs werden sie durch Tuffitschichten und Verwitterungsgestein überlagert &f& .
4.2 Klüftung
Kluftmessungen im Steinbruch der Fa. Heiß ergaben vier Hauptrichtungen: WSW-ONO (80°), NNO-SSW (20°), NNW-SSO (155°) und WNW-OSO (115°) &g& . Setzten sich die letzten beiden Streichrichtungen südöstlich des Katzbaches am Galgenberg fort, würden sie genau parallel zum Hangverlauf nördlich des Hangknicks, etwa 200m nördlich der Veithenquelle, (20°) bzw. parallel zum Hangverlauf südlich des Hangknicks (155°) ins Einzugsgebiet der Quellen führen.
4.3 Hydrogeologie
4.3.1 Gutachten der Gemeinde Rugendorf &h&
Reimann kommt unter Verwendung der Tiefensondierungen &i& zu dem Ergebnis, es lägen Stauquellen vor, da das Grundwasser nicht aus dem klüftigen Diabasgestein in die weniger durchlässigen, tonigen Keuperschichten nach Süosten abfließen könne. Die relativ geringe Mineralisation des Quellwasser wird teils durch die gute "Wasserwegsamkeit" im oberen Diabasbereich, bedingt durch weiter geöffnete Klüfte, teils durch Abflüsse aus der Verwitterungszone erklärt. &j& Das oberirdische Einzugsgebiet der Quellen wird zu 0,35qkm berechnet, jeweils wenig nördlich bzw. südlich der Quellen zum Bergkamm abknickend.
In einem Vorschlag für die Neuausweisung der Wasserschutzzone III ("Weitere Schutzzone") wird diese wesentlich größer angesetzt (0,75qkm) und weit in Richtung der geplanten Steinbrucherweiterung ausgedehnt, so daß sich Überschneidungen ergeben. &m& Das WWA Bayreuth erklärt im März 1992 "fachtechnisches Einverständnis" &l& .
Hötzl stützt die These der Stau- und Überlaufquellen, setzt das Einzugsgebiet aufgrund der Niederschlagsmengen noch größer an (0,95qkm) und dehnt es über die oberirdische Wasserscheide hinaus auf die andere Hangseite des Galgenberges aus, wobei er sich auf die Klüftung quer zur FL, also auch zum Verlauf des Höhenrückens, beruft. &k& Für die Schutzzone III schlägt er eine Fläche von mehr als 1,0qkm vor, die das gesamte Gebiet der geplanten Steinbrucherweiterung umfaßt. &n&
4.3.2 Gutachten der Firma Heiß
Pickel kommt zu dem Ergebnis, daß Hangschuttquellen vorliegen, die nur oberflächennahes Grundwasser und Niederschläge abführen; ein Zufluß aus dem Kluftgrundwasserleiter (dem Diabaskörper) erreiche, wenn überhaupt vorhanden, nur wenige Prozent. &p& Begründet wird dies v. a. mit der geringen Mineralisation des Wassers und dem niederschlagsabhängigen Schüttungsverhalten der Quellen. Dabei stützt sich das Büro Harress Pickel Consult auch auf die Untersuchungsergebnisse von Reimann, Ernstson und Hötzl.
5. Verfahrensentwicklung
Die Streitigkeiten um die Erweiterung des Steinbruchs dauern nun schon seit vielen Jahren an. Hier seien nur in Stichpunkten die wichtigsten Daten des Verfahrensablaufs erwähnt:
15.06.1981 Festlegung der Wasserschutzgebiete
1983 Antrag der Firma Heiß auf Erweiterung des Steinbruchs; Planfeststellungsverfahren
10.10.1988 Genehmigung durch das Landratsamt Kulmbach
Einspruch der Gemeinde Rugendorf
10.10.1989 Regierung von Oberfranken weist den Einspruch zurück
10.11.1989 erstes Verfahren gegen den Freistaat Bayern vor dem VG Bayreuth
09.01.1991 dort Antrag auf Widerruf des Genehmigungsbescheids
17.12.1991 Antrag auf Erweiterung des Wasserschutzgebietes beim Landratsamt Kulmbach
20.08.1992 Prozeßniederlage für die Gemeinde Rugendorf
seit 1992 Berufungsverfahren gegen den Freistaat Bayern vor dem VGH München
5.1 Interessen der Gemeinde Rugendorf
Die Gemeinde Rugendorf ist in erster Linie an der Sicherung ihrer eigenen Wasserversorgung interessiert, die sehr gutes Wasser zu billigeren Preisen als beispielsweise die FWO liefert. Auch sind in den letzten Jahren beträchtliche Summen in die Neufassung der Quellen und die Reparatur und Erneuerung des Rohrnetzes geflossen. Ein Anschluß an die Fernwasserleitung brächte eine Minderung der Wasserqualität bei höheren Preisen und zumindest nicht besserer Versorgungssicherheit &q& ; zusätzlich würden bei einem Anschluß an die Leitung der FWO erhebliche Kosten entstehen, da - wie oben erwähnt - das komplette Rohrnetz ausgetauscht werden müßte.
Weitere Gründe sind die Vermeidung von Trübungen des Katzbaches, der in Rugendorf einen Naturbadeweiher speist &r& , der Erhalt der Forstwirtschaftswege auf der Erweiterungsfläche sowie die Bewahrung der "herrliche[n] Frankenwaldlandschaft" &s& . Ideell unterstützt wird die Gemeinde in diesem Bestreben vom BUND Naturschutz, dem Frankenwaldverein und anderen privaten Vereinigungen.
Die Arbeitsplätze, die der Steinbruch und die dazugehörigen Verarbeitungsbetriebe bieten, stellen für die Gemeinde keinen Zustimmungsgrund dar &t& .
5.2 Interessen der Firma Heiß
Die Fa. Heiß ist aus mehreren Gründen an einer Erweiterung des Steinbruches Oberehesberg interessiert. Zunächst wird der jetzige Steinbruch in vier Jahre erschöpft sein; schon jetzt wird nur mit Mühe qualitativ hochwertiges Material gefördert &u& , aus welchem die Hauptprodukte der Fa. Heiß hergestellt werden. &v&
Nach Sondierungen der Fa. Heiß setzt sich der Diabaskörper nordwestlich des Katzbaches auch südöstlich fort &y& - dies wird auch von Reimann 1991 bestätigt -; der erweiterte Steinbruch würde also ähnliche Produktqualität ermöglichen wie der nun erschöpfte.
Der zweite wichtige Punkt ist die bestehende Infrastruktur, die ohne Änderung die Belieferung der Steinbrech- und Verarbeitungsbetriebe auch für das Erweiterungsgebiet erlauben würde.
Das für die Fa. Heiß wichtigste Argument ist aber die Existenzsicherung. Mit dem Verlust des Standortes Oberehesberg würde der Betrieb zunächst nahezu halbiert; Da die Suche nach alternativen Standorten bislang erfolglos geblieben ist und auch der Abbau im Steinbruch bei Stadtsteinach nur noch wenige Jahre fortgeführt werden kann, wäre die Fa. Heiß bei einem Widerruf der Genehmigung schon mittelfristig in ihrer Existenz bedroht. Auch eine übermäßige Ausdehnung des Prozesses &w& könne die Firma in eine schwierige Lage bringen. &x&
Deshalb wäre sie zu weitgehenden Zugeständnissen an die Gemeinde Rugendorf bereit, was die Sicherung ihrer Wasserversorgung betrifft; sogar eine finanzielle Beteiligung an einer Quellneuerschließung oder am Anschluß an die FWO wäre akzeptabel.
5.3 Strategien
Die Gemeinde Rugendorf zeigt seit dem Ergehen des Genehmigungsbescheides des Landratsamtes im Oktober 1988 rege Aktivität; die Antragstellung der Fa. Heiß und das Planfeststellungsverfahren, wurden offensichtlich fünf Jahre lang nicht beachtet. Erst ** nach ** Genehmigung wurde sofort Einspruch erhoben und ein Gegengutachten erstellt, außerdem erfolgten Bemühungen um Ausweitung der Wasserschutzgebiete.
Die Gemeinde hat im Prozeß die Beweislast zu tragen, daß die Steinbrucherweiterung den Grundwasserfluß zu den Quellen in entscheidender Weise beeinflußt. Dies wurde, wie erwähnt, zunächst mit dem Gutachten von Reimann 1990 versucht &z& , was nach Ansicht des Gerichtes einen Widerruf nicht begründen konnte. Aufgrund der gleichen geologischen Daten kam nämlich das Büro Harress Pickel Consult schon 1984 auf ähnliche Werte für die Größe des Einzugsgebietes, allerdings unter Annahme ganz anderer hydrologischen Bedingungen &A& .
Als der Erfolg im ersten Verfahren ausblieb, wechselte die Gemeinde den Anwalt sowie den Gutachter; mittlerweile (1992) war auch schon das Verfahren zur Ausweitung der Wasserschutzzonen relativ weit gediehen, das WWA Bayreuth sah im laufenden Verfahren keinen Hinderungsgrund für die Erweiterung der Wasserschutzzonen &B& . Mit dieser Zustimmung und einem neuen Gutachten &C& versucht die Gemeinde, die Problematik der Wasserschutzzonen in das Verfahren zu ziehen, in den Augen der Fa. Heiß und ihrer Vertreter fragwürdig, weil für die Genehmigung nur der Zustand zum Zeitpunkt eben der Genehmigung relevant sei &D& . Des weiteren verweisen sie auf die Überschreitung der genehmigten Entnahmemenge aus den Quellen um ein Vielfaches. &E&
Sowohl die Fa. Heiß &F& als auch die Gemeinde Rugendorf &G& als auch der Oberlandesanwalt &H& hatten zwischenzeitlich Kompromißvorschläge unterbreitet, die aber sämtlich scheiterten, sei es an der Unwilligkeit der Partner, wirklich einen Kompromiß einzugehen, sei es an unzumutbaren bis rechtlich unmöglichen Vorschlägen. Die Forderungen der Gemeinde zielten in der Hauptsache ab auf eine Beweislastumkehr im Falle eines Rückganges der Quellschüttung während des Steinbruchbetriebes sowie die Haftung der Fa. Heiß bis zu zwei Mio. DM, sowie die Verrohrung des Katzbaches im Steinbruchbereich und den Erhalt des betroffenen Wirtschaftsweges. &I& Demgegenüber wollte die Fa. Heiß eine Quellneufassung in sicherer geologischer Lage anbieten oder eine Beteiligung an den Kosten eines Anschlusses an die Leitung der FWO.
Zur "endgültigen" Klärung der hydrogeologischen Lage hat der Verwaltungsgerichtshof von der Gemeinde die Erstellung eines Obergutachtens gefordert, das durch Bohrungen und Färbeversuche die Fließrichtung des Grundwassers feststellt. Dieses ist derzeit in Auftrag und wird voraussichtlich mind. 150000DM kosten.
6. Aussichten und Folgen
Im Falle eines Prozeßgewinns für die Gemeinde würde die Genehmigung zurückgezogen und müßte, wenn noch Interesse seitens der Firma Heiß bestände, was nach Stand der Dinge nicht zu bezweifeln ist, neu beantragt werden, wobei vorher noch eine Neuausweisung der Wasserschutzgebiete erfolgen würde. Das Land Bayern trüge die Kosten des Prozesses und der Gutachten, evt. auch der Firma Heiß aufgrund der Genehmigung entstandene Kosten wie z.B. Grundstückskosten etc &4& .
Im Falle einer Niederlage müßte die Gemeinde die Kosten der Gutachten und der Gerichtsverfahren tragen und zusätzlich noch mit Forderungen seitens der Firma Heiß rechnen, was die Gemeinde in eine tiefe Finanzkrise stürzen würde.
Angesichts der schon entstandenen und der noch zu erwartenden Kosten sollten sich die beteiligten Parteien Bezirk, Gemeinde und Unternehmen sofort zu einem Vergleich durchringen, der allen Beteiligten gerecht wird. Die unabhängige Versorgung der Gemeinde Rugendorf mit hochwertigem Trinkwasser zu niedrigen Preisen sollte dabei im Vordergrund stehen; eine Neuerschließung einer sicheren Quelle wäre dabei nicht aufwendiger als ein Anschluß an die Leitung der FWO und somit in jedem Falle vorzuziehen.
Gleichzeitig muß die Existenz der Fa. Heiß gewährleistet bleiben. Eventuell wäre eine eingeschränkte Erweiterung auf dem geplanten Gebiet, etwa ein Abbau mit höhergelegener Basislinie, eine genügende Beruhigung für die Gemeinde Rugendorf in bezug auf den Grundwasserhaushalt. Eine strikte Einhaltung der Auflagen &J& und Vorschläge zur Renaturierung wären dafür Grundvoraussetzung.
V. a. sollten als genehmigende Instanzen der Kreis bzw. der Bezirk Verantwortung für ihre Unbedenklichkeitserklärung übernehmen und zusammen mit der Fa. Heiß für eine qualitativ gleichbleibende Wasserversorgung Rugendorfs garantieren.